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Reise- und Zahlungsbedingungen

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Alaska Reisen | Reise - und Zahlungsbedingungen


I. Abschluss des Reisevertrages

(1) Die Anmeldung des Kunden stellt rechtlich das verbindliche Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar. Dieser kommt erst mit Zugang einer inhaltlichen deckungsgleichen Reisebestätigung in Textform durch Alaska Travel Network Group (im folgenden "ATNG") zustande. Die Reiseausschreibung durch ATNG (im folgenden "Ausschreibung“) ist – auch wenn sie als Programmvorschlag nach individueller Kundenanfrage erfolgt – kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus. Zur Möglichkeit der Änderung der Ausschreibung vor Vertragsschluss vgl. Ziffer XV. An die Anmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch ATNG, jedoch maximal 7 Tage ab Zeitpunkt der Anmeldung gebunden.

(2) Abändernde oder ergänzende Abreden zu den Reiseleistungen oder den Reise- und Zahlungsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit ATNG und sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden. Reisebüros und sonstige Vermittler von Reisen sind nicht bevollmächtigt, solche abändernden oder ergänzenden Vereinbarungen zu treffen.

II. Vermittlung von Leistungen

(1) Vermittelt ATNG ausdrücklich in fremden Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter oder einzelne Fremdleistungen wie Flüge, Wohnmobile, Mietwagen etc., so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des fremden Vertragspartners soweit diese einbezogen wurden.

(2) Angaben über vermittelte Leistungen beruhen auf den Angaben der fremden Vertragspartner und stellen keine eigene Zusicherungen von ATNG dar.

(3) Bei Vermittlung haftet ATNG nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst. Soweit die Haftung von ATNG als Vermittler nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist sie für Schäden, die nicht Köperschäden sind, auf den einfachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt.

III. Datenschutz

(1) ATNG erfasst und speichert Kundendaten ausschließlich zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen (§ 28 Abs. 4. Bundesdatenschutzgesetz). Ebenso wie für die Ausübung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 Bundesdatenschutzgesetz genügt dazu eine kurze Mitteilung. Weiterführende Information hierzu finden Sie iin unseren AGB - Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

IV. Anzahlung | Restzahlung

Nach Erhalt der Reisebestätigung erwarten wir innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises. Der restliche Reisepreis ist 45 Tage vor Reiseantritt fällig. Die genauen Fälligkeitsdaten entnehmen Sie bitte unserer Reisebestätigung. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises kann ATNG die Leistungen aus dem Vertrag verweigern. Die Fälligkeit von Leistungen richtet sich bei vermittelten Verträgen (Reiseverträge anderer Reiseveranstalter oder vermittelte Verträge über einzelne Fremdleistungen) nach den in Ziffer II. 1. genannten Regelungen.

V. Preisänderung

(1) ATNG ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich unvorhersehbar für ATNG nach Vertragsschluss die nachstehenden Preisbestandteile durch Umstände erhöhen oder hinzukommen, die von ATNG nicht zu vertreten sind: Beförderungskosten (insbesondere wegen Ölpreisverteuerungen); Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- und Flughafengebühren; lokale Steuern; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren.

(2) Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als einem Monat liegt. Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Kostensteigerungen eine Gruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Dabei wird entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, gewählt wird stets die für den Kunden günstigste Berechnung.

(3) ATNG muss dem Kunden eine Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes, spätestens jedoch am 45. Tag vor Reisebeginn mitteilen.

(4) Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich gegenüber ATNG oder dem vom Kunden beauftragten Reisebüro oder sonstigen Vermittler erklärt werden.

VI. Rücktritt des Kunden / Umbuchung / Ersatzteilnehmer

(1) Bei Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn fallen die folgenden Stornierungsgebühren an.

  • bis 90 Tage vor Reiseantritt 15 % des Rechnungsbetrages
  • bis 60 Tage vor Reiseantritt 20 % des Rechnungsbetrages
  • bis 45 Tage vor Reiseantritt 25 % des Rechnungsbetrages
  • bis 30 Tage vor Reiseantritt 50 % des Rechnungsbetrages
  • weniger als 30 Tage vor Reiseantritt 100 % des Rechnungsbetrages


Die Stornierungsgebühren richten sich nach dem Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung.

(2) Im Fall des Rücktritts hat der Kunde bereits ausgehändigte Reisedokumente (Tickets, Fahrkarten, Voucher) unverzüglich zurückzugeben.

(3) Umbuchungen (z. B. von Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung(en).

(4) Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter als Ersatzteilnehmer in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. ATNG kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Fall der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt verursachten Mehrkosten.

VII. Rücktrittsvorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl

(1) Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann ATNG bis spätestens am 30. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Kunde die Teilnahme an einer anderen Reise aus dem Angebot von ATNG verlangen, sofern ATNG in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis aus seinem Angebot bereitzustellen.

VIII. Versicherungen - Mietwagen, PKW Rundreisen und Wohnmobile

(1) ATNG empfiehlt Ihnen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung für Rückführungskosten für Unfall oder Krankheit (besonders wichtig im Hinblick auf die teuere medizinische Versorgung in Nordamerika und die dort wegen der großen Entfernungen bei Notfällen häufig erforderlichen Transporte mit Flugzeug oder Hubschrauber).

(2) Ein gültiger Führerschein und eine gültige Kreditkarte sind für alle individuellen Fahrzeuganmietungen und/oder Tourpakete einschließlich Fahrzeuganmietungen erforderlich. Das Fahren auf Schotterstraßen/Highways erfolgt auf eigene Gefahr. Die Mietwagenversicherung gilt nicht für die folgenden Highways: Denali Highway, Dalton Highway, Top of the World Highway, Taylor Highway, McCarthy Road, Dempster Highway und alle anderen Schotterstraßen. Für etwaige Schäden sind Sie selbst verantwortlich. Für die Anmietung von Wohnmobilen und Wohnwagen ist eine gültige Kreditkarte erforderlich. Die Fahrer müssen über 25 Jahre alt sein und der Führerschein muss länger als 1 Jahr gültig sein. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind. Wir behalten uns das Recht vor, ein gleichwertiges oder größeres Fahrzeug ohne zusätzliche Kosten für unsere Kunden zu ersetzen.

IX. Kündigung wegen besonderer Umstände

(1) Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch ATNG den Reisevertrag kündigen.

X. Haftung von ATS als Reiseveranstalter

(1) Die vertragliche Haftung von ATNG für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den einfachen Reisepreis beschränkt, soweit (a) ein Schaden weder grob fahrlässig, noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder ( b) ATNG für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

XI. Obliegenheit und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

(1) Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. ATNG kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leistet ATNG nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn ATNG Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse des Kunden geboten ist.

(2) Umfasst die Reiseleistung die Überlassung von Fahrzeugen, sind bei der Übergabe erkennbare Mängel sofort gegenüber der Fahrzeugübergabestelle anzuzeigen.

(3) Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Der Anspruch entfällt, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht anzeigt.

(4) Ist infolge eines Mangels dem Kunden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar oder ist sie durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat er eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, von ATNG verweigert wird oder sofortige Kündigung des Vertrages durch besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

(5) Der Kunde ist verpflichtet ATNG zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von ATNG mitgeteilten Frist erhält.

XII. Rechte und Pflichten der Reiseleitung

(1) Reiseleitungen/örtliche Vertretungen/Leistungsträger sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen ATNG anzuerkennen oder entgegenzunehmen.

(2) Die Kündigung des Reisevertrages durch ATNG (z. B. bei höherer Gewalt) kann auch durch Reiseleitung/örtliche Vertretung/Leistungsträger ausgesprochen werden.

XIII. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen / Risikobewusstsein

(1) Einige von ATNG angebotene Programme haben einen stark abenteuerbetonten und/oder sportlichen Charakter, dementsprechend sind mit ihnen höhere Unfall- und Gesundheitsrisiken verbunden. Wir bitten Sie deshalb, bei aller Freude am Abenteuer risikobewusst und besonnen zu bleiben und Ihre eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen, um Unfällen und Erkrankungen vorzubeugen. Zum empfohlenen Versicherungsschutz vgl. auch Ziffer VIII.

XIV. Anspruchstellung / Ausschlussfrist / Verjährung

(1) Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen muss der Kunde innerhalb von 28 Tagen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ATNG gegenüber geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Tag der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort stATNGlich anerkanten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

(2) Die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

XV. Gültigkeit der Ausschreibung

Naturgemäß ist nur der zum Zeitpunkt der Erstellung der Homepage-Inhalte bekannte Stand wiedergegeben, auch Druckfehler können selbst bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch ATNG sind daher möglich und bleiben vorbehalten, solange der Vertrag zwischen ATNG und dem Kunden noch nicht zustande gekommen ist.